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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 11 K 179/06

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 3, EStG § 15 Abs. 1, UmwStG § 20

Aufdeckung stiller Reserven bei der Begründung einer Betriebsaufspaltung aufgrund der Übernahme von Verbindlichkeiten durch die Betriebsgesellschaft

Leitsatz

1. Überträgt ein Einzelunternehmer bei der Begründung einer Betriebsgesellschaft Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen des Einzelunternehmens gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten auf die Betriebsgesellschaft, handelt es sich um eine offene Sacheinlage und einen tauschähnlichen entgeltlichen Vorgang, der zur Aufdeckung der stillen Reserven der übertragenen Wirtschaftsgüter führt, wenn die Betriebsgesellschaft gleichzeitig auch die Verbindlichkeiten des Einzelunternehmens übernimmt.

2. Die Übertragung der Wirtschaftsgüter ist nicht nach § 20 UmwStG steuerfrei, da nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in die Kapitalgesellschaft eingebracht worden sind (§ 20 Abs. 1 UmwStG) und § 20 Abs. 8 UmwStG nicht analog anwendbar ist.

3. Den und v. ist nicht zweifelsfrei die Möglichkeit der Buchwertforführung bei der Begründung einer Betriebsgesellschaft zu entnehmen, wenn die Betriebsgesellschaft mit den Wirtschaftsgütern auch die Verbindlichkeiten des Einzelunternehmens übernimmt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAD-83851

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 15.09.2009 - 11 K 179/06

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