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Bilanzierung | GmbH-Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen
Nach dem FG Münster gehört die Beteiligung eines Einzelunternehmers an einer GmbH zum notwendigen Betriebsvermögen des Einzelunternehmers, wenn die Beteiligung ausschließlich und unmittelbar betrieblichen Zwecken dient. Dies ist bei besonders intensiven Geschäftsbeziehungen zwischen dem Einzelunternehmen und der GmbH der Fall, die über die üblichen Geschäftsbeziehungen hinausgehen. Derart intensive Geschäftsbeziehungen liegen vor, wenn
sie die branchengleiche gewerbliche Betätigung des Einzelunternehmers fördern bzw. Umsätze des Einzelunternehmers aus Dienstleistungen ermöglichen oder sichern oder
den Absatz der Produkte des Einzelunternehmens gewährleisten .
[i]Kriterien für „besonders intensive” GeschäftsbeziehungenAls Kriterium für eine besondere Intensität der Geschäftsbeziehungen kann insbesondere ...