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Durch ringweise Anteilsveräußerung GmbH-Verluste nutzen
BFH erkennt keinen Gestaltungsmissbrauch
Der IX. Senat des BFH hat es in einer Entscheidung v. - IX R 40/09 NWB CAAAD-62354 abgelehnt, ein Gestaltungsmodell als rechtsmissbräuchlich i. S. des § 42 AO zu beurteilen. Danach können Mitgesellschafter untereinander im Ringkauf ihre GmbH-Anteile veräußern und den daraus entstehenden Verlust steuerlich nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG geltend machen.
I. Verluste einer vermögensverwaltenden GmbH
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde. Die Kläger (Eheleute) waren mit weiteren fünf Personen an einer GmbH beteiligt, deren Zweck darin bestand, eigenes Vermögen zu verwalten. Das Stammkapital betrug 350.000 €, von dem die Kläger eine Bareinlage von 50.000 € übernahmen. Einer der fünf weiteren Mitgesellschafter war zum Geschäftsführer bestellt.
Dieser handelte in den Jahren 2000 und 2001 fast ausschließlich mit Aktien am Neuen Markt. Aufgrund der negativen Entwicklung am Neuen Markt betrug das in Wertpapieren angelegte Vermögen der GmbH am nur noch 94.575 DM.
In Reaktion auf diese Verluste veräußerten sechs Gesellschafter der GmbH mit Verträgen vom Dezember 2001 ihre jeweiligen Beteiligung zum Kaufpreis von 7.500 € reihum ...