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Umsatzsteuer für Haftungsvergütungen des Komplementärs
Praktische Konsequenzen des
[i]BFH, Urteil vom 3. 3. 2011 - V R 24/10, NWB MAAAD-82158 Bei Leistungen zwischen dem Gesellschafter und seiner Gesellschaft stellt sich aus umsatzsteuerlicher Sicht stets die Frage, ob hierbei ein steuerbarer Leistungsaustausch zugrunde liegt oder ob es sich um einen nicht steuerbaren Gesellschafterbeitrag handelt. Gerade bei der Haftungsvergütung des Komplementärs einer GmbH & Co. KG ist diese Einordnung seit dem nicht mehr eindeutig gewesen. Das Urteil verwarf die bisherige Finanzverwaltungsauffassung und stellte die Haftungsvergütung stets steuerfrei. In der Revision hat der nun das vorinstanzliche Urteil vollumfänglich aufgehoben. [i]Peter/Burhoff/ Stöcker (Hrsg.), Umsatzsteuer-Kommentar, Herne 2010, § 1 Rz. 231 f., NWB BAAAB-75391 Der Beitrag skizziert die einzelnen Rechtsauffassungen und verdeutlicht die Folgen des BFH-Urteils anhand von Beispielen. Das Urteil hat über den entschiedenen Fall hinaus große Bedeutung und kann mitunter z. T. erhebliche Mehrkosten verursachen. Daher schließt der Beitrag mit zwei Lösungsmöglichkeiten zur Vermeidung einer Umsatzsteuermehrbelastung.
I. Auffassung der Finanzverwaltung
[i]Walkenhorst, Praktikerhandbuch Umsatzsteuer, 3. Aufl., Herne 2011, Rz. 522 ff.Das BMF geht mit Schreib...