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IWB Nr. 9 vom Seite 413 Fach 11 Europäische Gemeinschaften Gr. 2 Seite 511

Zur Entscheidungskompetenz des EuGH in bilanzsteuerrechtlichen Fragestellungen

— zugleich Analyse des (BIAO-Africa Bank) —

von Prof. Dr. Siegfried Grotherr, Hamburg

In einer Vielzahl von Literaturbeiträgen wird heftig darüber gestritten, ob das Maßgeblichkeitsprinzip dazu führt, dass der BFH dem EuGH bilanzsteuerrechtliche Fragen zur Vorabentscheidung vorlegen muss bzw. ob der EuGH auf diesem Gebiet wegen der fehlenden Steuerharmonisierung entscheidungskompetent ist. Die Pro- und Kontra-Beiträge halten sich dabei von der Anzahl her betrachtet in etwa die Waage. Nach Kußmaul/Klein ”hängt die Zukunft des Maßgeblichkeitsprinzips, soweit sie allein aus dem Blickwinkel der EuGH-Rechtsprechung betrachtet wird, von der Zuständigkeit bzw. einer generellen Vorlagepflicht beim EuGH ab” (DStR 2001, S. 549). Mit einer Vorlagepflicht einhergehen würde ein Verlust an Steuersouveränität auf dem Gebiet der direkten Steuern sowie ein Kompetenzverlust der nationalen Steuergerichte. Darüber hinaus käme es durch eine Verlängerung des Instanzenweges bei finanzgerichtlichen Verfahren zu einer für den Steuerpflichtigen unzumutbaren Verlängerung der Verfahrensdauer (im unten näher analysierten Urteilsfall um ca. vier Jahre). Vor diesem Hintergrund soll die Entscheidung des (Rs. C-306/99, Banque internationale pour l'Afrique SA (BIAO)/Finanzamt für ...

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