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IWB Nr. 8 vom Seite 379 Fach 11a Seite 660

Einkommensbesteuerung Gebietsfremder und der Abzug der Betriebsausgaben

Schlussanträge des Generalanwalts Philippe Léger v. in der Rs. C-234/01 Arnoud Gerritse gegen Finanzamt Neukölln-Nord

1.—50. (. . .)

Ergebnis:

51. Ich schlage daher vor, für Recht zu erkennen:

(1) Art. 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 49 EG) steht einer nationalen einkommensteuerrechtlichen Regelung wie der vorliegenden nicht entgegen, nach der die Einkünfte eines Gebietsansässigen und die Einkünfte eines Gebietsfremden insofern unterschiedlich besteuert werden, als der Gebietsansässige einem progressiven Steuertarif mit einem Grundfreibetrag unterworfen wird, während für den Gebietsfremden ein Pauschalsatz gilt. (2) Dieser Artikel steht allerdings einer nationalen Regelung wie der vorliegenden entgegen, nach der die Einkünfte eines Gebietsansässigen und die Einkünfte eines Gebietsfremden insofern unterschiedlich besteuert werden, als beim Gebietsansässigen nach Abzug seiner Betriebsausgaben die Nettoeinkünfte und beim Gebietsfremden die Bruttoeinkünfte ohne solchen Abzug besteuert werden.

Anmerkung:

I. Einleitung

Am hatte der Generalanwalt Léger in der EuGH-Sache Gerritse (C-234/01) seine Schlussanträge gestellt. Bereits am meldete die Financial Times Deutschland ”Deutschlands Steuerrecht steht ...

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