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Rechte und Pflichten des Insolvenzverwalters bei Insolvenz des Mieters
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAD-83726 Mietverträge können in Insolvenzverfahren in unterschiedlichen Konstellationen eine Rolle spielen. Die Frage nach der Behandlung des Mietverhältnisses wird bei Insolvenz des Mieters in der Praxis regelmäßig virulent. Im Hinblick auf den Bestand des Mietvertragsverhältnisses steht dem Insolvenzverwalter über das Vermögen des Mieters von unbeweglichen Gegenständen und Räumen eine Sonderkündigungsbefugnis zu (§ 109 InsO). Die Rechte des Vermieters zur Vertragsbeendigung sind hingegen begrenzt (§ 112 InsO). Daher ist für den Vermieter von eminenter Bedeutung, welche Rechte und insbesondere welche Pflichten den Insolvenzverwalter über das Vermögen des Mieters im Hinblick auf den Umgang mit der Mietsache und die Abwicklung des Mietvertrags treffen.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in
Inbesitznahme und Nutzung durch den Insolvenzverwalter
In der Insolvenz des Mieters hat der Insolvenzverwalter im Falle eines noch nicht beendeten Mietvertrags einen Anspruch auf Nutzung der Mietsache entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen.
[i]Fortsetzung des Mietverhältnisses zu den bisherigen KonditionenFür den Fall, dass der Mietvertrag im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung noch nicht beendet ist (insbesondere bei ...