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Gemeinnützige Stiftungen
Steuer- und zivilrechtliche Grundlagen
Die aktuelle Statistik zeigt die anhaltend große Relevanz gemeinnütziger Stiftungen. Unerlässlich für die Gründung und die laufende Stiftungstätigkeit ist die Kenntnis elementarer steuer- und zivilrechtlicher Grundlagen. Der folgende Beitrag stellt die diesbezüglichen Rahmenbedingungen vor und gibt einen beispielhaften Einblick in praxisrelevante steuerrechtliche Abgrenzungsfragen.
I. Einleitung
Stiftungen stellen mit Rechtsfähigkeit ausgestattete, nicht verbandsmäßig organisierte Einrichtungen dar, die einen bestimmten, meist gemeinnützigen Zweck mit Hilfe ihres Vermögens verfolgen. Die Institution ist auf Dauer angelegt und durch die Einsetzung von Organen befähigt, im Rechtsverkehr aufzutreten, Rechte zu erwerben und Pflichten einzugehen. Stiftungen werden in Deutschland immer attraktiver und treten – bedingt durch privatautonome Ausgestaltungen – in zahlreichen Erscheinungsformen auf. Die Vielfalt erstreckt sich von rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Stiftungen privaten und öffentlichen Rechts bis hin zu kommunalen oder kirchlichen Stiftungen. In Deutschland sind inzwischen rund 18 200 Stiftungen des bürgerlichen Rechts registriert, al...