vGA bei Pensionszusage ohne ausreichende Unternehmens-Erprobung,
Kilometergelderstattung und Rückstellung für Urlaubsabgeltung
Leitsatz
1. Ergehen bereits 2 Jahre und 1
Monat nach der Gründung einer GmbH gegenüber den
Geschäftsführern Pensionszusagen, obwohl zu diesem Zeitpunkt
lediglich der erste Jahresabschluss vorliegt und noch keine gesicherten
Erkenntnisse über die künftigen Ertragsentwicklungen der GmbH
bestehen, sind die Pensionsrückstellungen wegen Nichteinhaltung der sog.
unternehmensbezogenen Wartezeit als vGA anzusehen.
2. Erstattet eine GmbH ihren
Geschäftsführern Kilometergeld für die mit einem privaten Pkw
betrieblich gefahrenen Kilometer, obwohl die Geschäftsführer keinen
privaten Pkw besitzen, liegen vGA vor.
3. Rückstellungen für
Urlaubsabgeltungen sind als vGA anzusehen, wenn die
Geschäftsführer-Anstellungsverträge für eine Abfindung des
Urlaubsanspruchs eine betriebliche Notwendigkeit des Urlaubsverzichts vorsehen
und betriebliche Gründe für die Nichtwahrnehmung der
Urlaubsansprüche nicht vorgetragen werden bzw. nicht feststellbar sind.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 12/2011 S. 562 NAAAD-83416
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 03.11.2010 - 3 K 1350/03
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