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Arbeitsrecht: Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsübergang
Das BAG stellte fest, dass ein Arbeitnehmer, der gegenüber einem Betriebserwerber die Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses verlangen möchte, diejenigen Fristen einzuhalten habe, die er auch für einen Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses hätte einhalten müssen (, DB 2011 S. 16).
Bei einem Betriebsübergang müssen Betriebsveräußerer bzw. Betriebserwerber die betroffenen Arbeitnehmer über den Betriebsübergang gem. § 613a Abs. 5 BGB unterrichten. Ansonsten beginnt für die Arbeitnehmer keine Frist, in der sie dem Übergang des Arbeitsverhältnisses widersprechen oder in welcher sie die Fortsetzung desselben gegenüber dem Erwerber verlangen müssten. Im Ausnahmefall kann das Widerspruchsrecht oder das Fortsetzungsverlangen aufgrund Verwirku...