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Sozialrecht | Pflichtmitglieder von Versorgungswerken in der Künstlersozialversicherung versicherungsfrei
Für Zwangsmitglieder von berufsständischen Versorgungswerken (hier eine Medizinerin) besteht Versicherungsfreiheit für die Rentenversicherung in der Künstlersozialversicherung. Die klagende Ärztin arbeitete als freie Fachjournalistin, behielt aber ihre Approbation. Die Künstlersozialkasse trat an die Klägerin heran und stellte mit Bescheid fest, dass sie u. a. in der gesetzlichen Rentenversicherung über die Künstlersozialversicherung versicherungspflichtig sei, da sie (unstreitig) nicht mehr praktiziere. Eine [i]Zur Altersversorgung angestellter Rechtsanwälte und Steuerberater s. Henze NWB 10/2010 S. 765Befreiung nach § 4 Nr. 1 KSVG scheide aus. Das BSG hob dagegen hervor, dass diese Befreiungsvorschrift gerade besteht, um eine doppelte Rentenversicherungspflicht zu vermeiden. Eine Pflichtversicherung zur Vorsorge für das Alter reiche aus. Ob eine ärztlich...