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OLG Hamm Beschluss v. - 15 W 27/11

Gesetze: GBO § 35; BGB § 2269; BGB § 2271

Leitsatz

Leitsatz:

Haben Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament die Schlusserbeinsetzung ihrer Kinder mit einer Pflichtteilsstrafklausel verbunden, muss den Kindern bei der Grundbuchberichtigung nach dem letztverstorbenen Elternteil die Möglichkeit eingeräumt werden, durch inhaltlich übereinstimmende, von jedem von ihnen abzugebende eidesstattliche Versicherung den Nachweis zu führen, dass keines der Kinder nach dem Tod des erstverstorbenen Elternteils den Pflichtteil verlangt hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
NJW-RR 2011 S. 1097 Nr. 16
NWB-Eilnachricht Nr. 36/2011 S. 3008
AAAAD-83186

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OLG Hamm, Beschluss v. 08.02.2011 - 15 W 27/11

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