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Überblick über das Update 2002 des OECD-Musterabkommens
I. Vorbemerkung
Nach den Teilrevisionen von 1992, 1994, 1995, 1997 und 2000 (vgl. die Übersichten in IWB F. 10 Gr. 2 S. 875, S. 1059, S. 1073 und S. 1469) wurde vom OECD-Steuerausschuss eine weitere Teilrevision des Musterabkommens ausgearbeitet, die voraussichtlich noch in diesem Jahr verabschiedet werden wird. Dabei liegt das Schwergewicht der Ergänzungen wiederum auf dem Kommentar. Auch das Musterabkommen selbst erfuhr Änderungen, indem in Art. 13 eine Bestimmung über die Veräußerung von Aktien einer Gesellschaft mit überwiegendem Immobilienbesitz und ein neuer Art. 27 über die zwischenstaatliche Hilfe beim Inkasso von Steuerforderungen aufgenommen wurde.
Die meisten Änderungen sind das Ergebnis von Berichten, die von der OECD zu den folgenden Themen verabschiedet worden sind:
Klarstellung zu den innerstaatlichen Missbrauchsregelungen (”Clarification of domestic anti-abuse rules”),
Klarstellung des Betriebsstättenbegriffs beim elektronischen Geschäftsverkehr (Clarification of the application of the permanent establishment definition in e-commerce),
Einschränkung der Abkommensvorteile (Note on restriction of the entitlement to treaty benefits),
Fragen im Z...