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IWB Nr. 20 vom Seite 1027 Fach 10 International Gr. 2 Seite 1638

Die Abkommensberechtigung bei Anwendung von CFC-Gesetzgebungen

von MMag. Hans-Jörgen Aigner, Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU-Wien, Stipendiat der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien

I. Anwendbarkeit des DBA bei CFC-Gesetzgebung?

Immer mehr Staaten haben umfassende gesetzliche Regelungen gegen Niedrigsteuerländer erlassen. Dabei wurden in vielen Ländern so genannte CFC-Gesetzgebungen eingeführt, die letztlich darauf abzielen, bei Passiveinkünften die Steuerstundung durch die Thesaurierung von Dividenden in ausländischen Gesellschaften aufzuheben (vgl. dazu Arnold, a. a. O., S. 83 ff.). In der Regel greifen die meist detaillierten Regelungen, wenn Passiveinkünfte über eine ausländische Gesellschaft erzielt werden, die im anderen Staat nur einer geringen Steuerbelastung unterliegt und von Steuerinländern beherrscht wird (Arnold/Dibout, a. a. O., S. 189 ff.; OECD, a. a. O., S. 31 ff.). Nur dann haben die Gesellschafter nämlich die Möglichkeit, eine Ausschüttung zu erzwingen. Dabei reicht oft schon eine punktuelle Steuerbefreiung oder bevorzugte Besteuerung bestimmter Einkünfte aus, wie das bei Holdinggesell-S. 1028 schaften häufig vorkommt. Bei allen zurzeit bestehenden CFC-Gesetzgebungen wird letztlich den inländischen Gesellschaftern eine Steuerpflicht auferlegt (Arnold, a. a. O., S. 424 ff.; Arnold/Dibout, a. a. O., S. 215; Sandler, a. a. O., S. 18). Sie sind mit allen...

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