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Streitbeilegung für Konflikte der DBA im Wege des Schiedsverfahrens
Die zunehmende Internationalisierung des Steuerrechts bedingt gleichzeitig eine Zunahme von Auslegungsunterschieden in den verschiedenen Vertragsstaaten. Auch wenn die Präzisierung des OECD-Musterabkommens durch die Weiterentwicklung des OECD-Kommentars diesen Auslegungsunterschieden entgegenwirken soll, wird, solange die Gerichtsbarkeit in den Händen der jeweiligen nationalen Instanzenzüge liegt, das Damoklesschwert der Doppelbesteuerung über dem Steuerpflichtigen hängen. Derzeit sehen die Abkommensmodelle der OECD im Art. 25 ESt-MA und im Art. 11 ErbSt-MA zur Lösung derartiger Konflikte das sog. Verständigungsverfahren vor. Hierbei wird von den zuständigen Behörden der beiden Vertragsstaaten in Verhandlungen der Versuch unternommen, die auftretenden Konflikte beizulegen, es besteht jedoch keine Verpflichtung der Behörden, im Rahmen des Verständigungsverfahrens zu einer Lösung zu gelangen. Da überdies keine zeitlichen Vorgaben für die Verhandlungen bestehen und dem Steuerpflichtigen keine Parteistellung eingeräumt wird, ist er in seiner steuerlichen Behandlung zu einem großen Teil dem Wohlwollen der zuständigen Finanzbehörden ausgeliefert.
Eine Lösungsmöglichkeit der ...