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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 181/10

Gesetze: EnergieStG § 45, EnergieStG § 51 Abs. 1, EnergieStV § 95 Abs. 1

Energiesteuerrecht: Energiesteuerliche Entlastung bei Besteuerung des Energieerzeugnisses erst nach seiner Verwendung

Leitsatz

1. Ein Energieerzeugnis ist im Sinne der energiesteuerlichen Entlastungstatbestände "nachweislich versteuert" nicht bereits mit dem Entstehen des Steueranspruchs, sondern erst mit seiner verbindlichen Konkretisierung, etwa durch Anmeldung oder Festsetzung der Steuer.

2. Eine Entlastung bei der Verwendung eines nachweislich versteuerten Energieerzeugnisses ist auch dann möglich, wenn die Versteuerung erst nach der Verwendung erfolgt.

3. Die für den Beginn der Antragsfrist maßgebliche Entstehung des Steuerentlastungsanspruchs ist nicht gegeben, bevor die Energiesteuer angemeldet oder festgesetzt ist.

Fundstelle(n):
VAAAD-82920

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 02.03.2011 - 4 K 181/10

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