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Gewinnermittlung | Verbindliche Bestellung für Investitionsabzugsbetrag nicht erforderlich
Bei einem neu zu eröffnenden Betrieb ist keine verbindliche Bestellung der Wirtschaftsgüter am Bilanzstichtag erforderlich, um einen Investitionsabzugsbetrag i. S. von § 7g Abs. 1 EStG zu bilden. Dies entschied das FG München.
[i]Allgemeiner Nachweis der Investitionsabsicht genügt Nach dem FG genügt ein allgemeiner Nachweis der Investitionsabsicht, z. B. der Nachweis, dass vor dem Bilanzstichtag Kaufverhandlungen über die Anschaffung des Wirtschaftsguts geführt wurden; dieser Nachweis kann auch durch Vernehmung des Verkäufers geführt werden.
[i]FG widerspricht BMF-Schreiben Das FG widerspricht damit dem BMF-Schreiben zum Investitionsabzugsbetrag . Außerdem erleichtert es die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags im Vergleich zur früheren Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG a. F.: Bei der Ansparrücklage mussten die Wirtschaftsgüter am Bilanzstichtag...