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BBK Nr. 10 vom Seite 471

Rechtsprechung zum Berufsrecht der Buchhalter und Bilanzbuchhalter

Werbebefugnisse, Haftung und Bilanzbuchhalter-Prüfungsklausur

Michael von Schubert

[i]von Schubert, Berufsrecht selbständiger (Bilanz-) Buchhalter – Teil 2: Werbung, BBK 1/2010 S. 13, NWB RAAAD-34284 Nach der Änderung des § 8 Abs. 4 StBerG mehren sich nunmehr die obergerichtlichen Urteile zu der Frage, mit welchen Begriffen Buchhalter und Bilanzbuchhalter für ihre Dienstleistungen künftig werben dürfen und welche Formulierungen nach wie vor beanstandet werden können. Hierzu haben sich vor allem das OLG Brandenburg und das OLG Jena mit bemerkenswerten Entscheidungen geäußert.

Für selbständige Bilanzbuchhalter von besonderer Praxisrelevanz ist eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Freiburg, das einen Bilanzbuchhalter zur Rückzahlung sämtlicher vereinnahmter Honorare an den Kunden wegen einer berufsrechtlichen Befugnisüberschreitung verurteilt hat.

[i]Philippen, Erste Erfahrungen mit der neuen Rechtsverordnung für Geprüfte Bilanzbuchhalter, BBK 2/2009 S. 62, NWB NAAAD-02749 Einen gewissen Unterhaltungswert hat das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg, in dem es um die Aufgabenstellung und Benotung bei der von der IHK durchgeführten Bilanzbuchhalterprüfung ging.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .

I. Verwendung der Begriffe „Buchhaltung”, „Buchführung”, „Finanzbuchführung” und „Offene-Posten-Buchhaltung” in der Werbung –

1. Sachverhalt

[i]von Schubert, Berufsrecht selbständiger (Bilanz-) Buchhalter – Teil 3: Tipps bei Abmahnungen, BBK 2/2010 S. 56, NWB TAAAD-34989 Nach wie ...

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