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BBK Nr. 1 vom Seite 13

Berufsrecht selbständiger (Bilanz-) Buchhalter – Teil 2: Werbung

Wegweiser zur Vermeidung von Abmahnungen und Haftungsrisiken

Michael von Schubert

[i]von Schubert, Befugnisse selbständiger (Bilanz-)Buchhalter, NWB TAAAD-32928 Wer sich als Bilanzbuchhalter selbständig macht, ist Unternehmer – und muss sich im Wettbewerb behaupten. Wie die Praxis zeigt, kann das allzu leicht schiefgehen: Eine zu aggressive Werbung oder schlichte Unachtsamkeit bei der Verwendung der Berufsbezeichnung rufen Mitbewerber auf den Plan, die sich ihrerseits gegen (unfairen) Wettbewerb schützen wollen. Es drohen nicht nur Abmahnungen und Unterlassungsklagen durch Steuerberater, deren Kammern oder andere Bilanzbuchhalter. Befugnisüberschreitungen können zu empfindlichen Regressforderungen durch ehemalige Kunden führen.

In einer dreiteiligen Beitragsreihe wird dargestellt, was selbständige (Bilanz-)Buchhalter dürfen, was sie besser bleiben lassen und wie sie sich im Falle eines „Angriffs” richtig verhalten. Nach den Befugnissen im ersten Teil der Reihe in BBK 23/2009 zeigt dieser zweite Teil, was bei der Gestaltung der Werbemittel zu beachten ist. Der dritte Teil im nächsten Heft gibt Tipps, wenn trotz aller Vorsicht eine Abmahnung ins Haus flattert.

I. Werbung der selbständigen Bilanzbuchhalter

1. Die Einschränkungen durch § 8 Abs. 4 StBerG

Wer mit seiner Berufsbezeichnung wirbt, musste bis April 2008 sämtlic...

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30 Tage

Seiten: 4
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Berufsrecht selbständiger (Bilanz-) Buchhalter – Teil 2: Werbung

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