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Das steuerliche Reorganisationsrecht für Unternehmen in Frankreich, Großbritannien, Österreich, der Schweiz und den USA — Teil II
III. Österreich
1. Ertragsteuerliche Regelungen
a) Fusion
Handelsrechtliche Verschmelzungen inländischer Körperschaften sind in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen ertragsteuerneutral möglich, wenn die Besteuerung der stillen Reserven im übertragenen Betriebsvermögen bei der übernehmenden Körperschaft durch den Verschmelzungsvorgang nicht weiter eingeschränkt wird, als dies bereits bei der übertragenden Körperschaft vorher der Fall war.
Darüber hinaus sind Verschmelzungen ausländischer Körperschaften im Ausland in Österreich ertragsteuerneutral möglich hinsichtlich inländischer Betriebsstätten und sonstiger inländischer Vermögensteile (insbes. Mietwohngrundstücke und Beteiligungen, soweit Österreich hierfür überhaupt ein Besteuerungsrecht hat), wenn durch den Verschmelzungsvorgang im Ausland anschließend die Besteuerung der im inländischen Betriebsstättenvermögen enthaltenen stillen Reserven beim Rechtsnachfolger nicht eingeschränkt ist, z. B. aufgrund des dann anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens (§ 1 Abs. 1 Ziff. 4 UmgrStG). Die Verschmelzung einer österreichischen Körperschaft auf eine ausländische Körperschaft ist jedoch nicht ertragsteuerneutral möglich, weil dadurch da...