Arbeitshilfe Juli 2012

Berücksichtigung von Ausgaben beim Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 Nr. 3 EStG - Mustereinspruch

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In welcher Höhe erfolgt eine Berücksichtigung von Ausgaben beim Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 Nr. 3 EStG? - Welche Art von Ausgaben ist berücksichtigungsfähig? - Ist das Steuerabzugsverfahren grundsätzlich vor dem Hintergrund der Dienstleistungsfreiheit europarechtskonform?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB QAAAD-82819