Arbeitshilfe Juli 2011

Antragsveranlagung aufgrund von Anträgen nach dem 28.12.2007/Keine Festsetzungsverjährung - Mustereinspruch

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Festsetzungsverjährung bei der Antragsveranlagung – Findet bei der Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO Anwendung?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig .

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB ZAAAD-82803