Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bankrecht | Klauseln zu Bearbeitungsgebühren bei Anschaffungsdarlehen unzulässig
Eine Bankklausel in einem Preis- und Leistungsverzeichnis, nach der bei Anschaffungsdarlehen von der Bank eine Bearbeitungsgebühr von 2 % des Darlehensbetrags, mindestens jedoch 50 € erhoben werden, ist gegenüber Verbrauchern unwirksam. Eine Klausel diesen Inhalts verstößt gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB), da unklar bleibe, ob die Gebühr bei Auszahlung des Darlehens einbehalten wird, in welcher Weise und wann sie sonst zu zahlen ist. Eine solche Klausel ist ferner mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung (§ 488 Abs. 1 Satz 2 BGB), von der sie abweicht, nicht vereinbar und benachteiligt den Bankkunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Soweit diese Pauschale Verwaltungsaufwand der Bank, etwa die Prüfung der Bonität des Kreditnehmers, abgelten soll, stell diese Vorprüfung keine...