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Firmenwagennutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1703Lange Zeit reagierte die Finanzverwaltung im Rahmen sog. Nichtanwendungserlasse ablehnend auf die vom BFH im Jahr 2008 begründete Rechtsprechung zur 0,03-%-Zuschlagsregelung nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG zur Firmenwagennutzung für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Der Lohnsteuersenat hatte gefordert, dass bei der Bewertung tatsächliche Nutzungsverhältnisse zu berücksichtigen sind, da der Zuschlag lediglich einen Korrekturposten zum Werbungskostenabzug nach der Entfernungspauschale darstellt. Mit Schreiben v. (BStBl 2011 I S. 301) akzeptiert das BMF nunmehr die allgemeine Anwendbarkeit der Rechtsprechung.
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Anwendung der Rechtsprechung
Im Veranlagungsverfahren ist die Rechtsprechung in allen noch offenen Fällen anwendbar, beim Lohnsteuerabzug ab 2011. Eine Pflicht zur Anwendung der Einzelbewertung nach der 0,002-%-Methode trifft den Arbeitgeber laut BMF nicht. [i]Dokumentationsan-forderungen beachtenWird jedoch auf sie zurückgegriffen, muss der Arbeitnehmer pro Monat datumsgenau und fahrzeugbezogen schriftlich erklären, wann er den oder die ihm überlassenen Firmenwagen tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt hat...