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Firmenwagennutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
BMF akzeptiert BFH-Rechtsprechung
[i]BMF, Schreiben v. 1. 4. 2011, BStBl 2011 I S. 301Wer Rechtsprechung und Verwaltungsäußerungen zur Lohnsteuer aufmerksam verfolgt, der kam in den vergangenen drei Jahren nicht um die Thematik „Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte mit Dienstwagen” herum. Mehrere Steuerpflichtige hatten sich gegen den hohen pauschalen Wertansatz nach der 0,03-%-Regelung gewehrt, da in ihren Fällen nur eine gelegentliche bzw. teilweise Nutzung des [i]Schneider, NWB 2/2011 S. 121Firmenwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gegeben war. Der BFH entschied wiederholt, dass die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse bei der Wertbemessung zu berücksichtigen sind. Während die Finanzverwaltung lange ablehnend reagierte, wird die Rechtsprechung nun akzeptiert. Im (BStBl 2011 I S. 301) werden [i]NWB 20/2011 S. 1752 (Schaubild)dabei Steuerpflichtigen und Arbeitgebern wichtige Hinweise zur Umsetzung gegeben, die dieser Beitrag zusammenfasst und kommentiert.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in NWB 20/2011 S. 1679.
I. BMF-Schreiben: Endpunkt im „Hin und Her” zwischen BFH und Finanzverwaltung
[i]Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: 0,03 % gem. § 8 Abs. 2 Satz 3 EStGWerden Fahrten zwischen Wohnung und re...BStBl 2008 II S. 887BStBl 2008 II S. 890