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Verwaltungsanweisung zur Anwendung von DBA-Verständigungsverfahren in den USA
Die am veröffentlichte Revenue Procedure (Rev.Proc.) 96-13 löst zwei Verwaltungsanweisungen des Jahres 1991 ab und gilt für alle nach dem gestellten Anträge auf unterstützende Verständigungsverfahren bezüglich Einkommensteuer- und Erbschaft-/Nachlaßsteuer-DBA der USA. Da Verrechnungspreisberichtigungen wahrscheinlich künftig öfter Gegenstand von Verständigungsverfahren sein werden, um eine evtl. Doppelbesteuerung zu vermeiden oder zumindest zu mindern, sei nachstehend insbesondere auf jene Regeln hingewiesen, die sich auf Verrechnungspreisberichtigungen und APA-Fälle beziehen. Die Fundstellenhinweise in Klammern verweisen jeweils auf den entsprechenden Text der 21seitigen Verwaltungsanweisung.
I. Antragstellung und Antragberechtigung
Alle Anträge auf ein unterstützendes Verständigungsverfahren müssen unter Einhaltung der Bestimmungen dieser Verwaltungsanweisung gestellt werden, sofern ein anzuwendendes DBA nicht abweichende vorgehende Sonderbestimmungen enthält. Soweit es sich um die Unterstützung im Zusammenhang mit einer Verrechnungspreiszusage im vorhinein (APA) handelt, ist auch die Verwaltungsanweisung Rev.Proc. 91-22, 1991-1 C.B. 526 heranzuziehen (Sec. 2.02). Die Unterlassun...