IWB Nr. 9 vom Seite 1

Wachstum vor allem im Ausland

Thorsten Kunde | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Profitiert wird (auch) im Inland

Nach einer kürzlich [i]Steigende Gewinne führen zu steigenden Steuerzahlungen von der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young veröffentlichten Studie, die auf einer Analyse der Geschäftsberichte der im DAX gelisteten Unternehmen beruht, konnten diese im vergangenen Jahr einen massiven Umsatz- und Gewinnanstieg verzeichnen. Der Gesamtumsatz der im DAX vertretenen Unternehmen stieg um 12 %, der Gewinn vor Steuern sogar um 97 %. Er belief sich auf 87,3 Mrd. Euro. Dieses Wachstum war allerdings insbesondere der guten Wirtschaftsentwicklung im Ausland zu verdanken, wo die Umsätze um fast ein Fünftel stiegen, während in Deutschland ein unterdurchschnittliches Umsatzwachstum von 9 % erzielt wurde. Auch die Beschäftigung stieg im Ausland mit 2,5 % deutlich stärker als in Deutschland  (0,5 %). Steigende Gewinne führten allerdings auch zu deutlich höheren Steuerzahlungen: Der Ertragsteueraufwand der DAX-Unternehmen stieg von 18,1 auf knapp 26 Mrd. Euro. Auch der deutsche Fiskus profitierte: Die Steuerzahlungen in Deutschland stiegen um 34 %.

Auf Seite 177 [i]Knapp unter 200 Seiten starker Entwurf des Umwandlungssteuererlasses endet der Entwurf des Umwandlungssteuererlasses den das BMF zur Verbandsanhörung herausgegeben hat. Diese haben nun bis zum Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme, die im weiteren Verfahren ausgewertet und zu einer Veröffentlichung in der zweiten Jahreshälfte 2011 führen sollen, die kalendarisch am endet. Das Bedürfnis nach einem neuen Erlass besteht seit dem Jahr 2006, in dem das SEStEG verabschiedet wurde. Die grenzüberschreitenden Aspekte des Umwandlungssteuererlasses analysieren wir im Juni für Sie.

Aus dem Jahr 2006 [i]Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte ist nicht verfassungswidrig stammt auch die gesetzliche Regelung zur Erteilung verbindlicher Auskünfte über die steuerliche Beurteilung noch nicht verwirklichter Sachverhalte. Für die Bearbeitung solcher Anträge nach § 89 AO werden seitdem Gebühren erhoben. Der BFH hat nun mit Urteil vom entschieden, dass die Gebührenpflicht nicht gegen das Grundgesetz verstößt. In einem Beschluss vom gleichen Tag hat es der BFH auch als nicht ernstlich zweifelhaft angesehen, dass die Auskunftsgebühr verfassungsgemäß ist, wenn sie besonders hoch ausfällt. Dieser Bereich, der kontrovers diskutiert wurde, ist somit wohl in rechtssicheren Gefilden gelandet.

Beste Grüße

Thorsten Kunde

Fundstelle(n):
IWB 9 / 2011 Seite 1
NWB DAAAD-82323