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Rückstellungen für Kosten künftiger Betriebsprüfungen
Bilanzierung und Berechnung
[i]Das elektronische Dokument dieses Beitrags enthält eine Arbeitshilfe zur Berechnung unter NWB YAAAD-82316Eine für die Rückstellungspraxis interessante Entscheidung hat das FG Baden-Württemberg getroffen, indem es eine Rückstellung für die Kosten einer Betriebsprüfung bei Großbetrieben zugelassen hat. Der vorliegende Beitrag zeigt die Gründe auf, die zu der Entscheidung geführt haben, und schlägt eine mögliche Rückstellungsberechnung vor.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in
I. Die FG-Entscheidung
[i]Rückstellung schon vor PrüfungsanordnungMit Urteil vom hat das FG Baden-Württemberg entschieden, dass bei Großbetrieben die Bildung einer Rückstellung für die Kosten einer Betriebsprüfung schon dann zulässig und damit verpflichtend notwendig ist, wenn eine Prüfungsanordnung noch nicht ergangen ist.
1. Sachverhalt
[i]Einstufung als GroßbetriebDem Urteil lag die Klage eines konzernabhängigen Unternehmens zugrunde, das als Großbetrieb eingestuft war. In ihrem Jahresabschluss bildete die Klägerin eine Rückstellung für die Kosten einer zu erwartenden Betriebsprüfung. Nach einer durchgeführten Betriebsprüfung vertrat das Finanzamt die Auffassung, die Rückstellung sei nicht anzuerkennen, weil es im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung an einer Prüfu...