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Rückstellungen für Kosten künftiger Betriebsprüfungen
[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 479Das NWB JAAAD-56466, eine neue Möglichkeit der Rückstellungsbildung geschaffen. Großbetriebe können demnach schon vor Erlass einer Prüfungsanordnung eine Rückstellung für die Kosten einer zukünftigen Betriebsprüfung bilden.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Die FG-Entscheidung
Dem Urteil [i]FA lehnt Rückstellungsbildung ablag die Klage eines konzernabhängigen Unternehmens zugrunde, das als Großbetrieb eingestuft war. In ihrem Jahresabschluss bildete die Klägerin eine Rückstellung für die Kosten einer zu erwartenden Betriebsprüfung. Nach einer durchgeführten Betriebsprüfung vertrat das FA die Auffassung, die Rückstellung sei nicht anzuerkennen, weil es im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung an einer Prüfungsanordnung gefehlt habe.
Die Klägerin [i]Einstufung als Groß-betrieb …trug dagegen vor, dass eine Rückstellung zulässig sei, da sie als Großbetrieb eingestuft sei, derartige Betriebe von der Finanzverwaltung nahtlos geprüft würden und sie somit bereits vor Erlass einer Prüfungsanordnung von dem Entstehen ihrer Mitwirkungsverpflichtung ausgehen müsse.
[i]… belegt WahrscheinlichkeitDas FG beurteilte die Durchführung der Betriebsprüfung als zum Bilanzstichtag hinreichend ...