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Das EuGH-Urteil zur Abgabe von Speisen zum sofortigen Verzehr
Regelbesteuerung oder ermäßigter Steuersatz?
Wann ist die Abgabe verzehrfertig zubereiteter Speisen als Lieferung und wann als sonstige Leistung anzusehen?
Welche allgemein anwendbaren Abgrenzungskriterien sind Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zu entnehmen?
Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Urteil des EuGH?
In einem am veröffentlichten Urteil hat sich der Europäische Gerichtshof mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Abgabe von Speisen zum sofortigen Verzehr als Lieferung von Gegenständen oder als Dienstleistung i. S. der 6. EG-Richtlinie zu behandeln ist. Damit ist auf nationaler Ebene die Frage nach dem anzuwendenden Steuersatz – Regelbesteuerung oder ermäßigter Steuersatz – verbunden. Die vom EuGH entwickelten Abgrenzungskriterien und deren Auswirkungen auf das nationale Recht werden im nachfolgenden Beitrag dargestellt und hinterfragt.
in den verbundenen Rechtssachen C-497/09, C-499/09, C-501/09 und C-502/09 NWB OAAAD-75602
I. Ausgangslage
1. EU-Recht
Vorschriften über die Abgrenzung von Lieferungen und Dienstleistungen finden sich in den Artikeln 5 und 6 der Richtline 77/388 EWG . Darin sind die Begriffe Lieferung und Dienstleistung lediglic...