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Die steuerrechtliche Behandlung von Lizenzgebühren und Vergütungen für technische Dienstleistungen in Brasilien aus deutscher Sicht
Der Technologieimport aus Industriestaaten ist ein Ausschnitt des internationalen Wirtschaftsverkehrs, der von Entwicklung- und Schwellenländern traditionell mit gewissem Misstrauen beobachtet wird. Dahinter stehen wirtschaftliche, historische und auch emotionale Gründe. Aus Sicht vieler Entwicklungs- und Schwellenländer
perpetuieren Industriestaaten über den Technologietransfer endlos einen während der Kolonialzeit begründeten ungerechtfertigten technologischen Vorsprung;
sind gewerbliche Schutzrechte, die an die Tochtergesellschaft zur Nutzung überlassen werden, im Grunde keine selbständig vergütbaren Rechte, ”sondern eine Art Mitgift der Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaft, mit welcher dieser erst die erfolgreiche, d. h. gewinnbringende, selbständige Tätigkeit ermöglicht wird (so die Auffassung der brasilianischen Regierung Mitte der 70er Jahre, Nachweis bei v. Linsingen, DB 1976, S. 2181)”. Wie bei Eigenkapital liege das Entgelt der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft im ausgeschütteten Gewinn;
ist der Sitzstaat des Technologieempfängers Schuldner und Ursprungsland der Lizenzgebühren; schon aus diesem Grund müsse ihm ein Besteuerungsrecht zustehen (Hintzen, RIW/AWD 1976, S. 20 ...