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Insolvenzauslösendes Ereignis nach dem Stichtag
I. Sachverhalt
Die A AG ist Mutterunternehmen mehrerer Gesellschaften und zugleich größtes Unternehmen im Konzern. Der Konzernabschluss wird gem. § 315a HGB nach IFRS erstellt.
Während der Bilanzaufstellungsarbeiten für 01 werden im Februar 02 alle wesentlichen Produktionsanlagen der A durch ein Feuer zerstört. Es besteht nur ein völlig unzureichender Versicherungsschutz. Der Vorstand der A hat daher keine andere Alternative als die Beantragung des Insolvenzverfahrens. Das Gericht benennt noch im März 02 einen Insolvenzverwalter.
Unklar ist ihm und der A AG, welche Auswirkungen der sich erst nach dem Bilanzstichtag ereignende Brand und die dem folgende Insolvenzeröffnung auf den IFRS-Konzernabschluss 01 hat.
II. Fragestellungen
Muss trotz Insolvenzeröffnung für 01 noch ein Konzernabschluss erstellt und ggf. geprüft werden?
Falls ja, führen die Zerstörung der Produktionsanlage und die Insolvenz als Nachstichtagsereignisse nur zu Berichtspflichten im Anhang oder beeinflussen sie die Bilanzierung (Ansatz und Bewertung) zum ?
III. Lösungshinweise
1. Rechnungslegungspflichten in der Insolvenz
Nach § 155 Abs. 1 Satz 1 InsO berührt die Insolvenz die handels- und steuer...