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IWB Nr. 6 vom Seite 277 Fach 7 Südafrikanische Republik Gr. 2 Seite 108

Vermögensnachfolgeinstitute in Südafrika und deutsche Erbschaftsteuer

von Dr. Manfred Klein, LL.M.(tax), Köln

Erbschaften über die Grenze hinweg nehmen aufgrund steigender internationaler Verflechtung wirtschaftlicher und sozialer Beziehungen zu. Der Republik Südafrika ist aufgrund historisch gewachsener Beziehungen schon immer eine signifikante Rolle bei internationalen Erbfällen zugekommen.

Gegensätzliche geschichtliche Einflüsse haben in Südafrika ein sog. hybrides Rechtssystem entstehen lassen, welches charakteristische Züge sowohl der kontinentaleuropäischen Rechtsordnung als auch des angelsächsischen Common Law, insbesondere der Jurisdiktionen England und Schottland, aufweist. Das Rechtssystem ist in seinen Grundzügen römisch-holländisch geprägt, war aber seit der Annexion des ehemals niederländischen Gebietes durch England im Jahre 1806 dem zunehmenden Einfluss englischen Rechtsdenkens ausgesetzt (du Plessis/Kok, a. a. O., S. 18 ff.; Dannenbring, in: Ferid/Firsching, a. a. O., 1. Teil, Grdz. B, S. 5 f.; Kutner, a. a. O., S. 1 ff.; Hutchinson, in: Kutner, a. a. O., S. 20, 21). Aus diesen Einflüssen folgte eine Dreiteilung der Rechtsquellen in gemeines Recht (”common law”), Gewohnheitsrecht und Gesetzesrecht. Als ”common law” wird dabei das römisch-holländische Recht angesehen. Es ents...

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