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Einkommensteuer | Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen
Nach dem führen zu außerordentlichen Einkünften nur solche Entschädigungen, deren zusammengeballter Zufluss zu einer Ausnahmesituation in der Progressionsbelastung des einzelnen Steuerpflichtigen führt.
Wenn eine geringfügige Teilleistung für die Steuerbegünstigung nach § 34 EStG unschädlich sein soll, dann sollte man zunächst an die allgemein angewendete Geringfügigkeitsgrenze von 10 % der Gesamtentschädigung denken. Hiervon geht der BFH aber im Streitfall nicht aus, sondern verlangt, dass es aufgrund der Teilleistung nicht zu einer relevanten Progressionsverschiebung in das Jahr der vorgezogenen Teilleistung kommt. Ob dies ein geeigneter Maßstab ist, muss aber sehr bezweifelt werden, weil es angesichts des doch recht frühen Einsetzens des Spitzensteuersatzes oft...