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IWB Nr. 23 vom Seite 1181 Fach 6 Indien Gr. 2 Seite 96

Verrechnungspreis-Richtlinien in Indien

von StB CA Dr. Ulf Andresen, Diplom-Kaufmann (ebs), Sydney

Das indische Central Board of Direct Taxes (CBDT) hat am , d. h. drei Monate nach Ablauf der Einsendefrist für Anmerkungen zum Richtlinienentwurf (vgl. dazu Andresen, IWB F. 6 Indien Gr. 2 S. 87 ff.), endgültige Verrechnungspreis-Richtlinien erlassen. Die Richtlinien greifen einige Kritikpunkte am Richtlinienentwurf auf, beseitigen jedoch bei weitem nicht alle Unklarheiten, z. B. die Behandlung von Kostenumlageverträgen. Angesichts der Tatsache, dass die Verrechnungspreis-Richtlinien erst nach dem Inkrafttreten der gesetzlichen Vorschriften am veröffentlicht worden sind, wird das CBDT keine Einkünftekorrekturen vornehmen und keine Strafzuschläge erlassen, wenn die eine solche Maßnahme auslösenden Geschäftsvorfälle zwischen dem 1. 4. und abgewickelt worden sind (vgl. CBDT, Circular No. 12 of 2001, Abs. 02 ii)). Darüber hinaus hat das CBDT angekündigt, die neue Gesetzesmaterie in den ersten Jahren nach Inkrafttreten mit Maß anzuwenden.

I. Materielle Regeln der Einkünfteabgrenzung

Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Sanktionierung der Durchschnittsbetrachtung von Finanzdaten aus mehreren Jahren, die Auswahl von Verrechnungspreismethoden und die Einführung eines ”safe haven”. ...

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