Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Konzernverrechnungspreisvorschriften in Indien
I. Entwicklung der Einkünfteabgrenzung in Indien
Das sog. ”Transfer Pricing Panel”, ein Gremium, das speziell für die Neufassung der indischen Gesetzesvorschriften zu Konzernverrechnungspreisen gebildet worden war, hat im Januar 2001 seine Empfehlungen zur Neuformulierung der Gesetzesvorschriften zur Einkünfteabgrenzung abgegeben. Der darauf ergangene Gesetzesentwurf (Finance Bill 2001 v. ) ist nach kurzer Beratungszeit vom indischen Parlament verabschiedet worden. Die neuen Verrechnungspreisvorschriften entfalten ihre Wirkung auf Geschäftsvorfälle, die im steuerlichen Veranlagungszeitraum 2001—2002 abgewickelt werden. Da der steuerliche Veranlagungszeitraum 2001—2002 am endet, haben in Indien ansässige Steuerpflichtige die neuen Vorschriften bereits seit dem 1. 4. 2001 zu beachten, wenn sie mit verbundenen Unternehmen im Ausland in Geschäftsbeziehung treten. Am hat das indische ”Central Board of Direct Taxes” (CBDT) einen Richtlinienentwurf veröffentlicht, in dem es sowohl seine Auslegung der neugefassten Verrechnungspreisvorschriften als auch seine Auffassung über das Maß an Verrechnungspreis-Dokumentation dargelegt hat, das indische Steuerpflic...