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IWB Nr. 11 vom Seite 541 Fach 5 Norwegen Gr. 2 Seite 84

Übersicht über die direkten Steuern Norwegens

von Dr. Dieter Kischel, Köln

I. Allgemeines

Anfang der neunziger Jahre wurden die skandinavischen Länder von einer Welle von Steuerreformen geradezu überrollt. Neben zahlreichen Steuergesetzesänderungen umfaßten die Reformen systematische Änderungen sowohl der Einkommensbesteuerung im allgemeinen als auch der Besteuerung von Kapitaleinkommen im besonderen. Das Grundprinzip dieses neuen Ansatzes besteht in der Einführung von zwei Einkunftskategorien aus tariflichen Gründen. Sog. Erwerbseinkünfte (persönliche Einkommen) unterliegen weiterhin einer progressiven Besteuerung, während sog. Kapitaleinkünfte proportional besteuert werden. In Norwegen fallen nicht nur Kapitaleinkünfte im Sinne des deutschen Einkommensteuergesetzes in diese Kategorie, sondern alle Einkünfte. Sie werden daher als ”allgemeine Einkünfte” bezeichnet (vgl. im einzelnen unter II. 2). Für die Besteuerung von Kapitalgesellschaften kommt ein Steuersatz in gleicher oder ähnlicher Höhe zur Anwendung wie für Kapitaleinkünfte. Dies soll vor allem dazu dienen, eine erhöhte Neutralität der Besteuerung des Einzelunternehmers im Vergleich zur Kapitalgesellschaft herbeizuführen und Anreize zur Steuerflucht zu mindern. Diese Änderungen traten in...

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