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Neue Risikoverteilung beim bargeldlosen Zahlungsverkehr für Unternehmen
Überweisung, Lastschrift und Kreditkarte
[i]Ehlers, Lastschriften in der Insolvenz des Vertragspartners, BBK 24/2010 S. 1181, NWB EAAAD-57807Seit dem ist in Deutschland das neue Recht der Zahlungsdienste gültig. Die nicht leicht verständlichen Vorschriften der §§ 675c ff. BGB gehen auf eine EU-Richtlinie zurück, die das Ziel verfolgte, einen einheitlichen europäischen Zahlungsraum zu begründen (Single Euro Payment Area, kurz: SEPA). Der einheitliche Zahlungsraum soll die Schnelligkeit und Sicherheit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs erhöhen und dabei die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten wahren. Dies macht es vielfach erforderlich, Risiken zwischen Bank und Kunden anders zu verteilen. Da für die Beteiligten die „glatte” Abwicklung uninteressant ist, fokussiert sich dieser Beitrag auf die Risikoverteilung bei den „gestörten” Abwicklungen, und zwar bei Überweisungen, Lastschriften und der Kreditkartennutzung.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Die gestörte Überweisung
[i]Falsche bzw. gefälschte ÜberweisungAls typische Anwendungsfälle bei gestörten Überweisungen kommen in Betracht:
die falsche Ausführung der Überweisung z. B. durch Doppelüberweisung oder Überweisung eines höheren Betrags;
die Fälschung der Anweisung durch einen Dritten, insbesondere wenn die Kontod...