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Behinderungsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAD-81703 Aufwendungen infolge Körperbehinderung waren ebenso wie Krankheitskosten von jeher ein Anwendungsfall der Zwangsläufigkeit aus tatsächlichen Gründen. Gleichwohl haben Finanzgerichte und -behörden Aufwendungen für den behindertengerechte Neu- oder Umbau eines Hauses/einer Wohnung regelmäßig nicht zum Abzug als außergewöhnliche Belastungen zugelassen. Derartiger Aufwand erwüchse dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig und belaste ihn nicht. Denn er erhalte hierfür einen Gegenwert. An dieser Rechtsprechung hält der BFH nicht länger fest.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in
[i]Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau sind unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit agBMit (BStBl 2010 II S. 280) hat der BFH erstmals entschieden, dass Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein können, wenn sie so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit stehen, dass die etwaige Erlangung eines Gegenwerts in Anbetracht der Gesamtumstände des Einzelfalls in den Hintergrund tritt. Hieraus wurde von Literatur und Rechtsprechung geschlossen, dass ein möglicher Gegenwert nur ...