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Gesellschaftsrecht | Sanierungsunwilliger Gesellschafter muss nicht ausscheiden
Ein an einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer GbR Beteiligter darf darauf vertrauen, dass er im Fall einer wirtschaftlichen Schieflage der Gesellschaft nicht gegen seinen Willen aus der Gesellschaft ausgeschlossen wird, wenn er zu Nachschusszahlungen nicht bereit ist und der Gesellschaftsvertrag eine Nachschusspflicht ohne seine Zustimmung nicht vorsieht. Insbesondere verstößt er nicht gegen seine gesellschafterliche Treuepflicht, wenn er zwar an den Sanierungsbemühungen nicht teilnehmen, aber trotzdem in der Gesellschaft verbleiben will. Grundlage einer solchen Treuepflicht kann nur die auf dem konkreten Gesellschaftsverhältnis beruhende berechtigte Erwartungshaltung der übrigen Gesellschafter sein. Im entschiedenen Fall sah der Gesellschaftsvertrag aber v...