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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 26 | Elster-Verfahren: Kein grobes Verschulden bei Eingabefehlern

Fehler bei der Eingabe von Daten bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung im elektronischen Elster-Verfahren können nicht stets als grobes Verschulden des Steuerpflichtigen gewertet werden. Das FG Rheinland-Pfalz ließ daher die Berichtigung eines bestandskräftigen Steuerbescheids nach § 173 AO zu.

Unter dem Aktenzeichen muss sich der Bundesfinanzhof bald erstmals mit der elektronischen Steuererklärung befassen. Das so genannte Elster-Verfahren bringt ganz neue Rechtsfragen mit sich. Das beweist ein Fall, über den kürzlich das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu entscheiden hatte.

Ein Freiberufler übermittelte seine Einkommensteuererklärung mit Hilfe des elektronischen Steuerprogramms ElsterFormular. Versehentlich trug er seine Beiträge zum berufsständischen Versorgungswerk nicht ein. Der Steuerbescheid erging entsprechend den Angaben in der Erklärung. Im nächsten Jahr bemerkte der Steuerzahler die fehlende Eintragung im Vorjahr. Er beantragte die Änderung des mittlerweile bestandskräftigen Bescheids. Das Finanzamt lehnte dies ab. Mit der Begründung: Der Steuerpflichtige habe grob fahrlässig gehandelt.

Das Finanzgericht hatte mehr V...

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