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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 20-21 | Vermietung: Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten

Beim BFH ist die spannende Frage anhängig, ob nachträgliche Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abzugsfähig sind, wenn der Veräußerungspreis nicht zur vollständigen Tilgung eines aufgenommenen Darlehens reicht. Zudem informieren wir Sie über eine Klarstellung des FG Baden-Württemberg zum nachträglichen Schuldzinsenabzug bei wesentlichen Beteiligungen.

Track 20 | Nachträgliche Schuldzinsen bei den Vermietungseinkünften

Von großer praktischer Bedeutung für Vermieter ist ein BFH-Prozess unter dem Aktenzeichen . Es geht um die brisante Frage: Sind nachträgliche Schuldzinsen als Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzugsfähig? Und zwar dann, wenn nach der Veräußerung einer bislang vermieteten Immobilie der erzielte Preis nicht zur vollständigen Tilgung der aufgenommenen Darlehen ausreicht?

Was die Veräußerung einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung im Sinne von § 17 EStG angeht, hatte der BFH im März 2010 entschieden: Ab dem Jahr 1999 ist ein nachträglicher Werbungskostenabzug möglich, wenn der erzielte Kaufpreis nicht ausreicht, um die bei der Anschaffung aufgenommen Dar...

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