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NWB direkt Nr. 17 vom Seite 497

„Grober Unfug”

Heinrich Steinfeld | Verantw. Redakteur | nwb-direkt-redaktion@nwb.de

Sprachbarrieren

Deutsche Unternehmer tun gut daran, ihre linguistischen Talente zu stärken. Das nationale Arbeitsrecht verlangt ihnen einiges ab. So müssen etwa die komplizierten Mechanismen einer Betriebsratswahl den Berechtigten in deren Muttersprache nahegebracht werden; für eine Lufthansa-Tochter mit über 2.000 Mitarbeitern bedeutet das eben – so die Beispiele Frankfurter Arbeitsrichter – die Übersetzung in Koreanisch, Hindi und Thai (S. 508). Dagegen werden osteuropäische Sprachen, die sich mit Eintritt der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit zum für Bürger von acht EU-Mitgliedstaaten (S. 508) ausbreiten könnten, zum Kinderspiel. Schwerer als das sprachliche fällt meist das rechtliche Verständnis für Entscheidungen der Europäischen Kommission, insbesondere wenn sie sich auf Art. 107 Abs. 1 AEUV beruft, dem als europäische Norm verkleideten natürlichen Feind aller nationalen Steuervergünstigungen. Gegen die Stigmatisierung des § 8c Abs. 1a KStG als rechtswidrige Beihilferegelung hat die Bundesregierung Nichtigkeitsklage vor dem Gericht der Europäischen Union erhoben. Der Gesetzgeber reagiert mit Aufhebung der Vorschrift im Rahmen der Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie ab dem VZ 201...

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