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BGH 19.04.2011 II ZR 237/09, NWB 17/2011 S. 1431

Gesellschaftsrecht | Kein Anspruch des Aktionärs auf Ausgleich nach Ausschluss

Der gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung aus der Gesellschaft ausgeschlossene Minderheitsaktionär kann nicht die einem außenstehenden Aktionär aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zustehende Ausgleichszahlung für ein zurückliegendes Geschäftsjahr verlangen, wenn seine Aktien mit der ordentlichen Hauptversammlung für dieses Geschäftsjahr und Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister bereits auf den Hauptaktionär übergegangen sind. Im Streitfall sollte der Ausgleich jeweils am Tag nach der ordentlichen Hauptversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr fällig werden.

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