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NWB Nr. 17 vom Seite 1435

Verbrauchsteuergesetze werden geändert – Reverse-Charge-Verfahren für Umsätze mit Mobilfunkgeräten

[i]BT-Drucks. 17/5127 und BT-Drucks. 17/5201Der Bundestag hat am Donnerstag, , in 2./3. Lesung das Sechste Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (BT-Drucks. 17/5127, 17/5201) verabschiedet. Damit wird eine Reihe von Bestimmungen unter anderem im Bier- und Tabaksteuergesetz sowie im Branntweinmonopolgesetz geändert (vgl. hib Nr. 162):

  • [i]BiersteuergesetzDie im Biersteuergesetz bisher enthaltenen Tatbestände der Steuerentlastung sollen auf ein System von Steuerbefreiungen umgestellt werden.

  • [i]BranntweinmonopolgesetzIm Branntweinmonopolgesetz soll die Verwendungsbeschränkung für Alkohol aus nichtlandwirtschaftlichen Rohstoffen im Kosmetiksektor aufgehoben werden (rückwirkende Umsetzung zum ).

  • [i]TabaksteuergesetzIm Tabaksteuergesetz geht es neben einigen Klarstellungen auch um die Vermeidung einer unangemessenen Belastung. Wenn Tabakwaren im Steuerlager zur Herstellung von Erzeugnissen eingesetzt werden, die nicht der Tabaksteuer unterliegen, soll keine Tabaksteuer entstehen.

[i]Reverse-Charge für MobilfunkgeräteAuf Empfehlung des Bundesrats wurden Regelungen zur besseren Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs mit Mobilfunkgeräten in den Gesetzentwurf eingefügt. Danach soll die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger (Reverse-Charge-Verfahren) auf Mobilfunkgeräte und integrierte Schaltkreise wie Mikroprozessoren und Zentraleinheiten...

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