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IWB Nr. 8 vom Seite 281

Art. 3 Abs. 2 OECD-MA und die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen

Auslegungsgrundsätze für DBA

Prof. Dr. Dr. Michael Lang

Die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen erfolgt nach den in der Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK) verankerten völkerrechtlichen Auslegungsgrundsätzen. Die meisten DBA kennen allerdings mit der Art. 3 Abs. 2 OECD-MA nachgebildeten Vorschrift eine eigene Interpretationsregel, deren Bedeutung und Verhältnis zu den Regelungen der Art. 31 ff. WVK in der Praxis immer wieder zu Zweifelsfragen führt.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in

I. Grundzüge der DBA-Interpretation

Art. 3 Abs. 2 OECD-MA ist die spezielle Vorschrift des OECD-Musterabkommens für die Abkommensinterpretation. Diese Vorschrift ist aber nicht völlig isoliert von den sonst relevanten Grundsätzen der Abkommensauslegung zu verstehen. Bei jeder Interpretation geht es immer um Sinnermittlung (dazu grundlegend Rill, Juristische Methodenlehre und Rechtsbegriff, Zeitschrift für Verwaltung 1985 S. 461, 466). Der Sinn einer Vorschrift wird unter Berücksichtigung des Wortlauts, aber genauso des Ziels und Zwecks der Regelung, des Zusammenhangs, in den sie eingebettet ist, und schließlich der Rechtsentwicklung ermittelt. Dies ist bei völkerrechtlichen Vorschriften nicht anders als bei anderen Vorschriften. Für die Interpre...

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Art. 3 Abs. 2 OECD-MA und die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen

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