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IWB Nr. 8 vom Seite 268

Blick ins Ausland – Reverse-Charge in Polen und Tschechien

Dipl.-Finanzwirt (FH) Ronny Langer, Steuerberater, küffner maunz langer zugmaier, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

Polen und Tschechien haben mit Wirkung zum die Regelungen zum Steuerschuldübergang geändert. Während Polen den Anwendungsbereich erweitert hat, scheint die Anwendbarkeit in Tschechien aus praktischen Beweggründen eingeschränkt worden zu sein. Das kann dazu führen, dass in diesen Ländern registrierte Unternehmen nicht länger registrierungspflichtig sind oder erstmalig registrierungspflichtig werden. Die Unternehmen sollten daher prüfen, ob sich ggf. Auswirkungen für sie ergeben.

[i]Änderungen ab 1.4.2011 in PolenMit Wirkung ab geht die Steuerschuld für in Polen ausgeführte Lieferungen und sonstige Dienstleistungen nach einer Änderung von Art. 17 Abs. 1 Nr. 5 des polUStG stets auf den Leistungsempfänger über, wenn

  • der Leistende nicht in Polen ansässig ist und

  • der Leistungsempfänger in Polen ansässig ist.

Während es bisher eine Option zur Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens gab, geht die Steuerschuld nunmehr unter den genannten Voraussetzungen zwingend über. Als ansässig gelten dabei natürlich nicht nur Unternehmen mit Sitz in Polen, sondern auch Unternehmen mit festen Niederlassungen i. S. des Umsatzsteuerrechts in Polen. Die ggf. aus anderem Grund vorliegende...

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