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Vorsteuerabzug und Beteiligungsverkauf
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1446Mit Urteil v. - V R 38/09 NWB HAAAD-62805 hat der BFH entschieden, dass es für die Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs nicht auf den vom Unternehmer mit dem Leistungsbezug verfolgten endgültigen Zweck (im konkreten Fall: Förderung seiner umsatzsteuerpflichtigen Haupttätigkeit) ankommt, sondern dass die Eingangsleistung nach inhaltlichen Kriterien der Ausgangsleistung zuzuordnen ist, für die sie nach den objektiven Umständen verwendet worden ist bzw. verwendet werden sollte. Ob der Anteilskäufer die Transaktionskosten des Verkäufers übernimmt oder ob der Verkäufer den Veräußerungserlös zur Finanzierung seiner umsatzsteuerpflichtigen Ausgangsumsätze verwendet, soll ebenfalls unerheblich sein.
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Vorsteuerabzug hinsichtlich
Transaktionskosten: [i]Vorsteuerabzug insoweit
unzulässigMit dem Urteil v. - V R
38/09 NWB HAAAD-62805 hält der BFH das , BLP
NWB GAAAC-43260, insbesondere Tz. 19,
weiterhin für relevant. Der Vorsteuerabzug in Bezug auf Transaktionskosten
des Verkäufers einer unternehmerisch gehaltenen Beteiligung ist nach dem
Besprechungsurteil grds. unzulässig (Ausnahmen zumindest: Fall des
§ 15 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b UStG und Option
zur Umsatzs...