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Steueränderungen für Unternehmen in Spanien
Zum Jahreswechsel hat das spanische Parlament einige Änderungen des Unternehmenssteuerrechts beschlossen, deren Ziel zum Teil die Erhöhung des Steueraufkommens für das Haushaltsjahr 1997 ist. Hintergrund ist der fraktionsübergreifende Konsens im Parlament (ausgenommen die kommunistische Fraktion), daß Spanien in 1997 zumindest das Defizitkriterium von Maastricht in Höhe von 3 % des Bruttosozialprodukts (BSP) nicht überschreitet, während die Staatsverschuldung voraussichtlich auch Ende 1997 über 60 % des BSP liegen dürfte. Aus diesem Grunde werden einerseits steuermindernde Abzüge für den Veranlagungszeitraum 1997 eingeschränkt sowie andererseits Steuerzahlungen in das Jahr 1997 vorgezogen, was allgemein mit ”kreativer Buchführung” umschrieben wird. Dabei handelt es sich aus Sicht der Unternehmen nicht nur um nachteilige Maßnahmen, wie insbesondere die Bilanzaufwertung zeigt.
I. Bilanzaufwertung mit steuerlicher Wirkung
1. Rechtsgrundlagen
Die spanische Regierung hat am ein Königliches Gesetzesdekret beschlossen, bestätigt durch den Deputiertenkongreß (vergleichbar dem Deutschen Bundestag) per Resolution am (BOE Nr. 154, S. 20609), das den in ...