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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 5 AS 365/08

Leitsatz

Leitsatz:

Ist mit einem erstinstanzlichen Urteil ein beigeladener Leistungsträger dem Grunde nach zur Leistungserbringung verpflichtet worden, der daraufhin seine Zuständigkeit ausdrücklich anerkannt hat, fehlt einer gegen dieses Urteil eingelegten Berufung das Rechtsschutzbedürfnis, wenn damit nur erreicht werden soll, dass anstelle des beigeladenen Leistungsträgers der ursprünglich beklagte Leistungsträger dem Grunde nach zur Erbringung derselben Leistungen verpflichtet werden soll.

Tatbestand

Fundstelle(n):
LAAAD-80868

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.03.2011 - L 5 AS 365/08

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